Altersvorsorgedepot 2027: Bis zu 540 Euro Zulage sichern

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Altersvorsorgedepot 2027: Bis zu 540 Euro Zulage sichern

Das altersvorsorgedepot wird ab dem 1. Januar 2027 die private Vorsorge in Deutschland grundlegend verändern. Mit dem neuen, staatlich geförderten Depot können Sparerinnen und Sparer erstmals breit gestreut in ETFs, Aktienfonds und Anleihen investieren – und der Staat legt bis zu 540 Euro Zulage pro Jahr obendrauf. Das Interesse ist riesig, denn das neue Depot löst die Riester-Rente für Neuverträge ab und öffnet die Förderung erstmals auch für Selbstständige. In der aktuellen Wirtschaftsdebatte vom 11. und 12. Oktober 2026 lobte Deutsche-Bank-Chef Christian Sewing das Vorhaben ausdrücklich und forderte zugleich mehr Tempo bei den Reformen der Bundesregierung.

Kurzantwort: Das altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 und ersetzt die Riester-Rente für neue Verträge. Der Staat fördert jeden eingezahlten Euro: 50 Cent bis 360 Euro Eigenbeitrag, danach 25 Cent bis 1.800 Euro – maximal 540 Euro Grundzulage pro Jahr, plus bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind und 200 Euro Berufseinsteigerbonus.

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Definition: Was ist das Altersvorsorgedepot?

Definition: Ein altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, das ausschließlich der privaten Altersvorsorge dient. Die Einzahlungen fließen in Fonds, ETFs oder Anleihen, die Zulagen des Staates werden direkt im Depot gutgeschrieben, und die Erträge bleiben während der Ansparphase steuerfrei.

Rechtsgrundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das der Bundestag nach Angaben der Bundesregierung am 27. März 2026 verabschiedet hat; der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Damit ist die Reform beschlossen – angewendet wird das neue Modell ab dem 1. Januar 2027. Wer bis dahin einen Riester-Vertrag besitzt, muss nichts befürchten: Bestehende Verträge laufen unverändert weiter, nur neue Riester-Abschlüsse sind ab 2027 nicht mehr möglich.

Der entscheidende Unterschied zu früher: Eine Beitragsgarantie ist nicht mehr vorgeschrieben. Weil Anbieter nicht mehr jeden eingezahlten Euro garantieren müssen, kann ein deutlich größerer Anteil des Geldes in Aktienfonds und ETFs fließen. Das erhöht die Renditechancen über lange Zeiträume, bedeutet aber auch, dass der Depotwert zwischendurch schwanken kann. Das Bundesfinanzministerium beschreibt die Reform auf seiner Fragen-und-Antworten-Seite zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge im Detail.

Förderung im Überblick: Bis zu 540 Euro vom Staat

Das Herzstück des altersvorsorgedepot ist die neue, beitragsproportionale Zulagenförderung. Statt der bisherigen festen Riester-Grundzulage von 175 Euro wächst die Förderung künftig mit der eigenen Sparleistung. Die Bundesregierung rechnet vor: Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 50 Cent je Euro, für jeden weiteren Euro bis zur Grenze von 1.800 Euro noch 25 Cent. Wer die vollen 1.800 Euro einzahlt – das sind 150 Euro im Monat –, erhält die maximale Grundzulage von 540 Euro.

Eigenbeitrag pro JahrStaatliche ZulageErgebnis
120 Euro (Mindestbeitrag)50 Cent je Euro60 Euro Zulage
360 Euro50 Cent je Euro180 Euro Zulage
1.800 Euro50 Cent bis 360 Euro, danach 25 Cent je Euro540 Euro Zulage (Maximum)
bis 6.840 Eurokeine weitere ZulageEinzahlung möglich, Förderung gedeckelt

Wichtig ist der Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr, also zehn Euro im Monat. Erst ab dieser Summe fließt überhaupt eine Zulage in das Depot. Einzahlungen sind bis zu 6.840 Euro jährlich möglich, gefördert werden davon aber nur die ersten 1.800 Euro. Nach Berechnungen der Beratungsgesellschaft KPMG ergäbe sich ein potenzielles Marktvolumen von rund 106,5 Milliarden Euro pro Jahr, wenn alle Förderberechtigten den Höchstbetrag einzahlen würden – eine Zahl, die zeigt, welche Dimension die Reform für den Kapitalmarkt haben kann.

Familien und junge Sparer profitieren besonders

Familien gehören zu den größten Gewinnern der Reform. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr. Der Staat verdoppelt dabei jeden eingezahlten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro – die volle Kinderzulage ist damit schon ab 25 Euro Monatsbeitrag erreicht, statt wie früher erst ab 100 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern kann so neben der Grundzulage bis zu 600 Euro zusätzliche Förderung pro Jahr erhalten.

  • Grundzulage: bis zu 540 Euro pro Jahr bei 1.800 Euro Eigenbeitrag
  • Kinderzulage: bis zu 300 Euro je Kind und Jahr, volle Höhe ab 25 Euro Monatsbeitrag
  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro für alle, die vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließen
  • Mindestbeitrag: 120 Euro pro Jahr, also zehn Euro im Monat
  • Neu förderberechtigt: Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende

Ein Rechenbeispiel zeigt die Wirkung: Eine Familie mit zwei Kindern zahlt 150 Euro im Monat in das altersvorsorgedepot ein, also 1.800 Euro im Jahr. Dafür gibt es die volle Grundzulage von 540 Euro plus zweimal 300 Euro Kinderzulage – zusammen fließen jährlich 2.940 Euro in das Depot, ohne dass die Familie einen Euro mehr sparen muss. Über 20 Jahre summieren sich allein die staatlichen Zulagen auf 22.800 Euro, die zusätzlich im altersvorsorgedepot Rendite erwirtschaften können.

Der einmalige Berufseinsteigerbonus von 200 Euro soll junge Menschen früh an die kapitalgedeckte Vorsorge heranführen. Wer in Ausbildung oder im ersten Job startet und vor dem 25. Geburtstag ein altersvorsorgedepot eröffnet, bekommt das Startguthaben vom Staat geschenkt. Gerade für junge Sparer wirkt der lange Anlagehorizont als zusätzlicher Renditehebel, weil Zulagen und Erträge über Jahrzehnte im Depot weiterarbeiten können.

Drei Varianten: Renditedepot, Standarddepot, Garantieprodukt

Nicht jeder möchte sich selbst um die Geldanlage kümmern. Deshalb sieht das Gesetz für das neue Vorsorgemodell drei Produktvarianten vor, zwischen denen Sparer wählen können. Die Förderung ist bei allen Varianten identisch – unterschiedlich sind nur Anlageform, Kosten und Sicherheitsniveau.

  1. Renditeorientiertes Depot: Der Sparer wählt selbst oder mit Beratung aus ETFs, Aktienfonds und Anleihen. Höchste Renditechancen, aber auch die größten Wertschwankungen.
  2. Standarddepot: Eine staatlich vorgegebene, kostengünstige Standardlösung für alle, die sich nicht selbst entscheiden wollen. Die Kosten sind laut Bundesregierung auf 1,0 Prozent gedeckelt.
  3. Garantieprodukt: Für sicherheitsorientierte Sparer, mit wählbarer Beitragsgarantie von 80 oder 100 Prozent zum Rentenbeginn – dafür mit geringeren Renditechancen.

Anbieter wie die Deutsche Bank mit ihrer Fondstochter DWS oder die Zurich Gruppe bereiten nach Branchenberichten bereits eigene Angebote für den Start 2027 vor. Für Verbraucher heißt das: Es lohnt sich, vor dem Abschluss die laufenden Kosten genau zu vergleichen. Schon kleine Unterschiede bei den Gebühren können über 30 Jahre einen fünfstelligen Betrag ausmachen, weil jeder Euro, der nicht in Kosten fließt, im altersvorsorgedepot weiter Rendite erwirtschaften kann.

Altersvorsorgedepot oder Riester-Rente: Die Unterschiede

Viele Sparer fragen sich, worin sich das neue Depot konkret von der vertrauten Riester-Rente unterscheidet. Der auffälligste Punkt ist die Förderung: Statt maximal 175 Euro Grundzulage gibt es künftig bis zu 540 Euro – mehr als das Dreifache. Gleichzeitig entfällt die komplizierte Berechnung über vier Prozent des Vorjahreseinkommens; gefördert wird einfach das, was tatsächlich eingezahlt wird.

  • Förderberechtigte: Bisher vor allem Rentenversicherungspflichtige – künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende
  • Grundzulage: 175 Euro bei Riester gegenüber bis zu 540 Euro im neuen Depot
  • Beitragsgarantie: Bei Riester Pflicht, im neuen Depot regelmäßig keine Garantie – dafür mehr Aktienanteil möglich
  • Anlage: Riester oft zinslastig, das neue Depot setzt auf Fonds, ETFs und Anleihen
  • Auszahlung: Neben der lebenslangen Rente ist auch ein Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr vorgesehen
  • Bestandsschutz: Alte Riester-Verträge laufen weiter, ein Wechsel des Guthabens in ein altersvorsorgedepot soll möglich sein

Wer bereits riestert, sollte also nicht vorschnell kündigen. Eine Kündigung kann die bisher erhaltene Förderung kosten; der geordnete Übertrag des Guthabens in das neue Depot ist der deutlich bessere Weg, sobald die Produkte ab 2027 verfügbar sind. Einen Überblick über die bisherigen Förderwege bietet unser Ratgeber zur Altersvorsorge – und wer wissen möchte, was nach 45 Beitragsjahren aus der gesetzlichen Rente wird, findet die Zahlen in unserem Artikel zur Rente nach 45 Jahren.

Steuern: In der Ansparphase steuerfrei, später zahlen

Steuerlich folgt das neue Modell dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das Bundesfinanzministerium stellt klar: Während der Ansparphase werden Wertsteigerungen und Erträge in den Verträgen nicht besteuert – es fällt also keine Abgeltungsteuer auf Dividenden oder Kursgewinne im Depot an. Besteuert werden die Leistungen erst in der Auszahlungsphase, wenn der persönliche Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist als im Erwerbsleben.

Hinzu kommt der Sonderausgabenabzug: Die eigenen Beiträge können im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge steuerlich geltend gemacht werden, wobei die Zulagenförderung und der Steuervorteil über die sogenannte Günstigerprüfung miteinander verrechnet werden. Für Sparer bedeutet die Reform damit einen doppelten staatlichen Anschub – einmal über die direkte Zulage auf das Depotkonto und einmal über die Steuererklärung. Die offiziellen Details dazu fasst die Bundesregierung in ihren Fragen und Antworten zur reformierten privaten Altersvorsorge zusammen.

Auch die Auszahlphase ist flexibler geregelt als bisher. Zum Rentenbeginn können Sparer zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlplan wählen, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen muss. Das angesparte Kapital bleibt also nicht starr in einem einzigen Produkt gebunden. Wer das altersvorsorgedepot nutzt, sollte dennoch früh festlegen, welche Auszahlform zur eigenen Lebensplanung passt – denn diese Entscheidung beeinflusst Steuern, Flexibilität und die Absicherung im hohen Alter gleichermaßen.

Aktuelle Debatte: Sewing lobt das Depot und fordert Tempo

Dass das altersvorsorgedepot mehr ist als ein Nischenprodukt, zeigt die aktuelle wirtschaftspolitische Debatte. In einem am 11. Oktober 2026 bekannt gewordenen Interview mit der Bild am Sonntag gratulierte Deutsche-Bank-Chef Christian Sewing der Bundesregierung zum neuen Depot, das zum Jahreswechsel startet, und warnte davor, die Rentenreform zu verwässern. Jede Verwässerung sei schwierig und dürfe nicht passieren, so Sewing sinngemäß. Zugleich forderte er von der Koalition ein schnelleres Reformtempo, weniger Bürokratie und mehr Flexibilität für Unternehmen.

Schon Ende September 2026 hatte Sewing bei einer Konferenz der Deutschen Bundesbank in Frankfurt das neue Depot als wichtigen Perspektivwechsel bezeichnet. Deutschlands Problem sei nicht ein Mangel an Kapital, sondern dass zu wenig davon für langfristige Vorsorge arbeite. Bundesbank-Vizepräsidentin Sabine Mauderer sprach auf derselben Konferenz davon, die Rentenreform habe das Potenzial eines echten Gamechangers. Beide Stimmen zeigen: Finanzbranche und Notenbank setzen große Erwartungen in das neue Produkt, weil es Millionen Menschen erstmals unkompliziert an den Kapitalmarkt bringen soll.

Gleichzeitig bleibt Kritik nicht aus. Verbraucherschützer und Versicherer diskutieren über Kosten, Beratung und die Frage, ob Sparer die Wertschwankungen am Aktienmarkt ohne Garantie wirklich aushalten. Für die Praxis heißt das: Das geförderte Depot ist kein Selbstläufer, sondern ein Werkzeug – wer es versteht und langfristig durchhält, kann von Förderung und Kapitalmarkt profitieren, wer bei jedem Börsenrückgang panisch verkauft, eher nicht. Mehr Hintergründe zu Geld- und Wirtschaftsthemen finden Sie regelmäßig in unserer Kategorie Geschäft.

In 5 Schritten zum Altersvorsorgedepot ab 2027

Verträge gibt es erst ab dem 1. Januar 2027 – vorbereiten können Sie sich aber schon heute. Diese fünf Schritte bringen Sie in eine gute Startposition, sobald die Anbieter ihre Produkte öffnen:

  1. Sparrate festlegen: Prüfen Sie, ob 150 Euro im Monat für die volle Grundzulage von 540 Euro realistisch sind – oder starten Sie mit dem Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr.
  2. Familienförderung einplanen: Mit Kindern steigt die Förderung um bis zu 300 Euro je Kind; schon 25 Euro Monatsbeitrag sichern die volle Kinderzulage.
  3. Variante wählen: Entscheiden Sie zwischen Renditedepot, Standarddepot mit Kostendeckel und Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Absicherung.
  4. Riester-Bestand prüfen: Lassen Sie prüfen, ob ein Übertrag Ihres Riester-Guthabens in das neue Depot sinnvoll ist – nicht kündigen, sondern übertragen.
  5. Anbieter vergleichen: Achten Sie ab dem Verkaufsstart auf laufende Kosten, Fondsangebot und Auszahlbedingungen, denn diese Unterschiede wirken über Jahrzehnte.

Besonders für junge Menschen lohnt der frühe Blick auf das neue Angebot: Der Berufseinsteigerbonus von 200 Euro, die jährlichen Zulagen und der Zinseszinseffekt über 40 Jahre können aus kleinen Monatsbeträgen ein spürbares Zusatzpolster zur gesetzlichen Rente machen. Und auch wer erst mit 40 oder 50 einsteigt, verschenkt ohne Depot jeden Monat mögliche staatliche Förderung.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot eröffnen?

Verträge für das neue Depot können ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde im März 2026 vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat stimmte im Mai 2026 zu. Anbieter wie Banken, Fondsplattformen und Versicherer bereiten ihre Produkte derzeit für den Verkaufsstart vor.

Wie viel Förderung gibt es beim Altersvorsorgedepot maximal?

Die Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro pro Jahr: 50 Cent für jeden Euro bis 360 Euro Eigenbeitrag und 25 Cent für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro. Hinzu kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind und ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für einen Start vor dem 25. Geburtstag.

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?

Ihr Riester-Vertrag läuft unverändert weiter, es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Ab 2027 sind nur keine neuen Riester-Abschlüsse mehr möglich. Nach den Plänen der Reform kann angespartes Riester-Guthaben in das neue Depot übertragen werden, ohne dass die bisherige Förderung zurückgefordert wird.

Können Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen?

Ja, das ist eine der wichtigsten Neuerungen. Erstmals können auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende die staatliche Förderung für das neue Depot in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist – wie bei Arbeitnehmern – ein Eigenbeitrag von mindestens 120 Euro pro Jahr.

Ist mein Geld im Altersvorsorgedepot garantiert?

Im renditeorientierten Depot und im Standarddepot gibt es keine Beitragsgarantie, der Wert kann an der Börse schwanken. Wer Sicherheit bevorzugt, wählt das Garantieprodukt mit einer Absicherung von 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn. Die staatliche Förderung ist in allen drei Varianten gleich hoch.

Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?

Während der Ansparphase bleiben Erträge und Wertsteigerungen im Depot steuerfrei, es fällt keine Abgeltungsteuer an. Besteuert werden erst die Auszahlungen im Ruhestand mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz. Die eigenen Beiträge können zusätzlich im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Fazit: Das Altersvorsorgedepot ist der neue Standard

Das altersvorsorgedepot verbindet erstmals eine großzügige, leicht verständliche Förderung mit echter Kapitalmarktanlage: bis zu 540 Euro Grundzulage, 300 Euro je Kind, 200 Euro Startbonus und steuerfreies Wachstum in der Ansparphase. Mit dem Start am 1. Januar 2027 wird das altersvorsorgedepot zum neuen Standard der geförderten privaten Vorsorge – für Angestellte ebenso wie für Selbstständige und Familien. Legen Sie schon heute Ihre Sparrate fest, prüfen Sie Ihren Riester-Bestand und vergleichen Sie ab Januar die Anbieter: So sichern Sie sich vom ersten Jahr an die volle Förderung für Ihre Rente.

Aktualisiert: 12. Oktober 2026

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