Rente nach 45 Jahren: Regeln, Tabelle und Reform 2026

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Rente nach 45 Jahren: Regeln, Tabelle und Reform 2026

Die Rente nach 45 Jahren steht im Oktober 2026 plötzlich wieder im Mittelpunkt der deutschen Politik – und Millionen Versicherte fragen sich, ob ihre persönliche Ruhestandsplanung noch Bestand hat. Am Freitag, 9. Oktober 2026, hat der Bundestag über die geplante Rentenreform beraten, zu der auch das Renteneintrittsalter, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte und Änderungen bei der Altersteilzeit gehören. Wichtig vorweg: Ein neues Gesetz wurde nicht beschlossen. Sie gilt deshalb vorerst genau so weiter wie bisher. Dieser Artikel erklärt die Debatte, die aktuellen Regeln mit Tabelle nach Geburtsjahrgang und die Schritte, die Sie jetzt sinnvollerweise gehen sollten.

Kurzantwort: Die Rente nach 45 Jahren existiert weiterhin: Wer 45 Versicherungsjahre erfüllt und seine persönliche Altersgrenze erreicht hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen – ab Jahrgang 1964 mit 65 Jahren. Der Bundestag hat am 9. Oktober 2026 nur über eine mögliche Reform beraten. Beschlossen ist nichts, die bisherigen Regeln gelten unverändert weiter.

Glückliches Seniorenpaar genießt den Ruhestand nach der Rente nach 45 Jahren
Endlich Zeit zu zweit: Wer 45 Jahre versichert war, kann unter den aktuellen Regeln abschlagsfrei in Rente gehen.

Bundestag berät am 9. Oktober 2026 über die Rente nach 45 Jahren

Die Bundestagsberatung am Freitag, 9. Oktober 2026, war der vorläufige Höhepunkt einer Debatte, die seit dem Sommer Fahrt aufgenommen hat. Auf der Tagesordnung standen drei eng verbundene Fragen: das künftige Renteneintrittsalter, die Zukunft der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren und mögliche Änderungen bei der Altersteilzeit, also dem gleitenden Übergang vom Beruf in den Ruhestand. Die Bundesregierung hält grundsätzlich an einer umfassenden Reform der gesetzlichen Rente fest, doch über die konkreten Maßnahmen gibt es innerhalb der Koalition weiterhin unterschiedliche Vorstellungen.

Wenige Tage zuvor, am Mittwochabend, 7. Oktober 2026, hatten die Spitzen von CDU, CSU und SPD im Koalitionsausschuss über den weiteren Reformkurs und den Bundeshaushalt 2027 beraten. Nach Angaben der Tagesschau bekräftigten die Fraktionsspitzen danach, ihre politischen Projekte zügig voranbringen zu wollen. Eine abschließende Vereinbarung zu den umstrittenen Rentenvorschlägen wurde dabei jedoch nicht bekannt. Für Versicherte bedeutet das: Diese Rentenart ist politisch umstritten, rechtlich aber unangetastet.

Bundeskanzler Friedrich Merz hatte vor dem Treffen auf eine Umsetzung des Reformpakets gedrängt, zugleich aber deutlich gemacht, dass er nicht mehr mit einer vollständigen Umsetzung aller Vorhaben bis Weihnachten 2026 rechnet. Stattdessen äußerte er die Hoffnung, dass das Paket im Frühjahr 2027 abgeschlossen sein könnte. Medienberichte gehen davon aus, dass bis zum Jahresende zunächst nur ein Beschluss des Bundeskabinetts angestrebt wird. Bis ein Gesetz Bundestag und Bundesrat passiert hat und im Bundesgesetzblatt steht, gelten ausnahmslos die heutigen Regeln – auch für diese Rentenart.

Definition: Was die Rente nach 45 Jahren genau ist

Definition: Die Rente nach 45 Jahren ist der umgangssprachliche Name der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie ermöglicht Versicherten mit einer Wartezeit von 45 Jahren einen abschlagsfreien Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze, sobald sie ihre persönliche, vom Geburtsjahrgang abhängige Altersgrenze erreicht haben. Eine vorzeitige Inanspruchnahme – selbst mit Abschlägen – ist bei dieser Rentenart ausdrücklich nicht möglich.

Eingeführt wurde diese Rentenart bereits im Jahr 2012. Bekannt wurde sie später vor allem unter dem Schlagwort „Rente mit 63“, weil vor 1953 Geborene tatsächlich mit 63 Jahren abschlagsfrei aufhören konnten. Dieser Name führt heute allerdings in die Irre: Die Altersgrenze steigt seit Jahren schrittweise an, sodass der abschlagsfreie Beginn für jüngere Jahrgänge erst deutlich später beginnt. Wer heute plant, sollte daher nicht mit 63 rechnen, sondern mit der Grenze seines eigenen Jahrgangs.

Rechtlich ist die Wartezeit von 45 Jahren im Sozialgesetzbuch verankert; die Deutsche Rentenversicherung beschreibt sie als Voraussetzung für den Anspruch auf diese Altersrente. Entscheidend sind zwei Bedingungen, die beide erfüllt sein müssen: die 45 Versicherungsjahre und das Erreichen der persönlichen Altersgrenze. Fehlt auch nur ein Monat Wartezeit, gibt es diese Rente nicht – ein Punkt, der in der Beratungspraxis immer wieder für Überraschungen sorgt.

Aktuelle Regeln: Ab wann die Rente nach 45 Jahren beginnt

Die persönlichen Altersgrenzen sind klar gestaffelt. Für vor 1953 Geborene lag die Grenze bei 63 Jahren. Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 steigt sie mit jedem Jahrgang um zwei Monate, von 63 Jahren und zwei Monaten bis auf 64 Jahre und zehn Monate. Für alle, die ab 1964 geboren sind, liegt die Altersgrenze einheitlich bei 65 Jahren. Die folgende Tabelle zeigt die aktuell geltenden Werte im Überblick:

GeburtsjahrgangAbschlagsfreier RentenbeginnWartezeit
bis 195263 Jahre45 Jahre
195363 Jahre + 2 Monate45 Jahre
195563 Jahre + 6 Monate45 Jahre
195763 Jahre + 10 Monate45 Jahre
195864 Jahre45 Jahre
196064 Jahre + 4 Monate45 Jahre
196164 Jahre + 6 Monate45 Jahre
196264 Jahre + 8 Monate45 Jahre
196364 Jahre + 10 Monate45 Jahre
ab 196465 Jahre45 Jahre

Ein Beispiel macht die Staffelung greifbar: Eine Versicherte des Jahrgangs 1961, die ihre 45 Jahre erfüllt hat, konnte mit 64 Jahren und sechs Monaten abschlagsfrei in Rente gehen – also zwei Jahre vor ihrer Regelaltersgrenze von 66 Jahren und sechs Monaten. Sie bringt damit je nach Jahrgang einen Vorsprung von bis zu zwei Jahren gegenüber der Regelaltersrente, und zwar ohne jeden Abschlag. Zum Vergleich: Wer als langjährig Versicherter mit 35 Jahren früher geht, zahlt dafür 0,3 Prozent Abschlag pro Monat – auf Dauer.

Wie gefragt diese Rentenart ist, zeigt auch ihre Höhe: Nach aktuellen Auswertungen lag die durchschnittliche Rente dieser Gruppe im Jahr 2025 bei rund 1.677 Euro im Monat und damit etwa ein Drittel über einer Frührente mit Abschlägen. Das ist kein Zufall, denn wer 45 Jahre Beiträge gesammelt hat, bringt in der Regel auch viele Entgeltpunkte mit. Genau diese Zahlen machen zugleich deutlich, warum diese Regelung in der Reformdebatte so umkämpft ist: Sie ist beliebt, gut besucht – und für die Rentenkasse entsprechend teuer.

Welche Zeiten für die Rente nach 45 Jahren zählen – und welche nicht

Nicht jede Zeit im Versicherungsverlauf zählt automatisch auf die 45 Jahre. Die Deutsche Rentenversicherung und die zuständigen Verwaltungsstellen unterscheiden genau, welche Zeiten angerechnet werden. Zur Wartezeit für die Rente nach 45 Jahren gehören insbesondere:

  • Pflichtbeiträge aus versicherter Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit
  • Kindererziehung: Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Geburtstag des Kindes
  • Pflegezeiten für die nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen
  • Wehr- und Zivildienst sowie Ersatzzeiten, etwa für politische Verfolgung in der DDR
  • Pflichtbeiträge und Anrechnungszeiten bei Krankengeld, Übergangsgeld und anderen Sozialleistungen
  • Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug der Arbeitsförderung – mit einer wichtigen Einschränkung, siehe unten
  • Freiwillige Beiträge, aber nur, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind
  • Beiträge für Minijobs, anteilig, wenn nur der Arbeitgeber gezahlt hat

Die wichtigste Einschränkung betrifft die Arbeitslosigkeit kurz vor dem Rentenbeginn: Leistungen der Agentur für Arbeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählen nur dann mit, wenn die Arbeitslosigkeit durch eine Insolvenz oder die vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers entstanden ist. Wer also kurz vor dem Ziel seinen Job verliert, kann im ungünstigsten Fall Monate verlieren. Ebenfalls nicht angerechnet werden Zeiten mit Arbeitslosengeld II beziehungsweise Bürgergeld, weil es sich dabei um Fürsorgeleistungen und nicht um Versicherungsleistungen handelt. Auch reine Schul- und Hochschulzeiten bringen für die 45 Jahre nichts. Wer seinen Ruhestand auf dieser Grundlage plant, sollte seinen Versicherungsverlauf deshalb frühzeitig klären lassen – Lücken lassen sich oft noch belegen und nachtragen.

Was die Reform ändern könnte: Die 33 Empfehlungen der Kommission

Grundlage der geplanten Reform sind die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission, jenes Expertengremiums, das seinen Bericht am 23. Juni 2026 an Bundeskanzler Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas übergeben hat. Anfang Juli 2026 hatte sich der Koalitionsausschuss grundsätzlich darauf verständigt, die Empfehlungen umfassend und zügig umzusetzen. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Empfehlungen selbst keinen Gesetzescharakter haben – sie sind Vorschläge, keine geltenden Regeln.

Der umstrittenste Vorschlag betrifft genau diese abschlagsfreie Rente: Die Kommission empfiehlt, die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte zum frühestmöglichen Zeitpunkt auslaufen zu lassen – mit Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge und einer diskutierten Übergangsfrist von fünf Jahren. An ihre Stelle könnte eine gezieltere Schutzrente treten: Wer nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nachweislich nicht mehr in seinem langjährigen Beruf arbeiten kann und mindestens 35 Versicherungsjahre hat, soll bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag gehen können. Bundesarbeitsministerin Bas arbeitet zudem an Ausnahmeregelungen, etwa für Beschäftigte mit besonders harter körperlicher Arbeit.

Weitere Empfehlungen betreffen das Renteneintrittsalter insgesamt: Die Regelaltersgrenze soll nach 2031 an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden; Modellrechnungen der Kommission kommen bis 2041 auf ein Eintrittsalter von rund 67 Jahren und sechs Monaten. Der frühestmögliche Rentenbeginn für langjährig Versicherte mit 35 Jahren soll von 63 auf 64 Jahre steigen, das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert und eine Kapitalrente ergänzt werden. Innerhalb der Koalition ist die Richtung umstritten: Während die Union das Ende der Rente nach 45 Jahren als Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit beschreibt, will die SPD an der abschlagsfreien Rente festhalten. Über den aktuellen Beratungsstand berichtet unter anderem diese Übersicht zur Bundestagsberatung.

Altersteilzeit, Zeitplan und was bis Frühjahr 2027 passieren soll

Neben der Rente nach 45 Jahren ging es in der Bundestagsberatung auch um die Altersteilzeit. Sie ermöglicht es Beschäftigten, ihre Arbeitszeit in den letzten Berufsjahren zu reduzieren und gleitend in den Ruhestand zu wechseln. In der Reformdiskussion stehen Modelle im Raum, die Altersteilzeit stärker an Jahrgänge und den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses knüpfen und für bestimmte Gruppen Schonfristen vorsehen. Auch hier gilt: Es handelt sich um Diskussionsstände aus Arbeitsentwürfen, nicht um beschlossenes Recht. Wer einen Altersteilzeitvertrag plant, sollte dessen Bedingungen sorgfältig prüfen und sich nicht auf mögliche künftige Übergangsregeln verlassen.

Der weitere Zeitplan ist nach jetzigem Stand grob umrissen: Bis Weihnachten 2026 wird ein Beschluss des Bundeskabinetts über den Gesetzentwurf angestrebt, Entscheidungen in Bundestag und Bundesrat werden für Anfang 2027 erhofft, und Kanzler Merz hofft auf den Abschluss des gesamten Reformpakets im Frühjahr 2027. Das ursprüngliche Ziel, die Reform bis Ende 2026 zu verabschieden und zum 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen, gilt damit als verfehlt. Jede dieser Angaben ist eine politische Absicht, keine gesetzliche Frist – Inhalte und Termine können sich im Verfahren noch verschieben, auch bei dieser Rentenart.

Für Ihre persönliche Planung ist außerdem der Blick auf die übrigen Werte der Rentenkasse hilfreich: Wie sich Einkommen auf Ihre Beiträge auswirken, zeigt unsere Übersicht zur Beitragsbemessungsgrenze 2026, und was sich beim Verdienst ändert, lesen Sie im Artikel zum Mindestlohn 2027. Beides beeinflusst, wie viele Entgeltpunkte Sie auf dem Weg zu Ihren 45 Jahren sammeln.

Was Sie jetzt tun sollten: Ihre Rente nach 45 Jahren Schritt für Schritt prüfen

Die gute Nachricht zuerst: Niemand muss wegen der Debatte in Panik verfallen. Solange kein neues Gesetz beschlossen ist, bleibt die Rente nach 45 Jahren für alle Jahrgänge in der heutigen Form bestehen, und selbst die Kommissionsvorschläge sehen Vertrauensschutz und Übergangsfristen vor. Sinnvoll ist die Wartezeit trotzdem – aber nicht untätig. Gehen Sie am besten so vor:

  1. Versicherungsverlauf anfordern: Fordern Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Ihren aktuellen Versicherungsverlauf an und prüfen Sie, wie viele der 45 Jahre bereits erfüllt sind.
  2. Kontenklärung durchführen: Lassen Sie fehlende Zeiten – etwa Kindererziehung, Pflege oder frühere Beschäftigungen – mit Nachweisen ergänzen, bevor sie schwer auffindbar werden.
  3. Persönliche Altersgrenze notieren: Ermitteln Sie anhand der Tabelle oben Ihren frühestmöglichen abschlagsfreien Rentenbeginn und planen Sie finanziell auf dieses Datum hin.
  4. Beratungstermin vereinbaren: Die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung prüfen kostenlos, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Rentenart für Sie am günstigsten ist.
  5. Antrag rechtzeitig stellen: Stellen Sie den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Beginn, damit die erste Zahlung pünktlich kommt.
  6. Reformlauf verfolgen: Beobachten Sie Kabinettsbeschluss und Bundestagsverfahren ab Anfang 2027 – erst ein verkündetes Gesetz kann Ihre Ansprüche verändern.

Besonders wichtig ist Schritt zwei für alle, deren Arbeitslosigkeit in die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn fallen könnte: Klären Sie früh, ob diese Zeiten zählen oder ob eine Insolvenz beziehungsweise Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers vorlag. Und wer in Altersteilzeit gehen möchte, sollte den Vertrag nicht auf Verdacht unterschreiben, sondern die Folgen für Wartezeit und Rentenhöhe vorher durchrechnen lassen. So bleibt sie für Sie ein planbarer Baustein statt einer Wette auf die Politik.

Häufig gestellte Fragen

Wurde die Rente nach 45 Jahren im Oktober 2026 abgeschafft?

Nein. Der Bundestag hat am 9. Oktober 2026 über die geplante Rentenreform beraten, ein neues Gesetz wurde nicht beschlossen. Sie gilt in ihrer bisherigen Form weiter, bis ein Reformgesetz Bundestag und Bundesrat passiert hat und in Kraft getreten ist.

Ab welchem Alter kann ich die Rente nach 45 Jahren bekommen?

Das hängt von Ihrem Geburtsjahrgang ab. Vor 1953 Geborene konnten mit 63 Jahren gehen, für die Jahrgänge 1953 bis 1963 steigt die Grenze schrittweise auf 64 Jahre und zehn Monate. Alle ab 1964 Geborenen erreichen ihre persönliche Altersgrenze mit 65 Jahren – vorausgesetzt, die Wartezeit von 45 Jahren ist erfüllt.

Zählt Arbeitslosigkeit für die 45 Versicherungsjahre mit?

Grundsätzlich ja: Zeiten mit Arbeitslosengeld und anderen Leistungen der Arbeitsförderung zählen mit. In den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn gilt das jedoch nur, wenn die Arbeitslosigkeit durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers entstanden ist. Zeiten mit Bürgergeld zählen nicht für die Rente nach 45 Jahren.

Kann ich die Rente nach 45 Jahren früher nehmen, notfalls mit Abschlägen?

Nein, das ist bei dieser Rentenart ausgeschlossen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden, auch nicht mit Abschlägen. Wer früher aufhören möchte, muss auf die Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Jahren ausweichen – dort fallen dann Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat an.

Was schlägt die Alterssicherungskommission stattdessen vor?

Die Kommission empfiehlt in ihren 33 Empfehlungen vom 23. Juni 2026, die Rente nach 45 Jahren auslaufen zu lassen und durch eine Schutzrente für gesundheitlich belastete, langjährig Versicherte zu ersetzen. Vorgesehen sind Vertrauensschutz und Übergangsfristen. Beschlossen ist davon bislang nichts; Kanzler Merz hofft auf einen Abschluss der Reform im Frühjahr 2027.

Wie erfahre ich, ob ich die 45 Jahre schon erfüllt habe?

Fordern Sie Ihren Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung an oder lassen Sie eine Kontenklärung durchführen. Dort sehen Sie alle gespeicherten Zeiten und können fehlende Nachweise einreichen. Eine kostenlose Beratung zeigt Ihnen außerdem, ab wann Ihre persönliche Rente nach 45 Jahren beginnen kann.

Fazit: Debatte läuft, Ihre Ansprüche bleiben vorerst bestehen

Die Debatte um die Rente nach 45 Jahren ist ernst, aber sie ist eben genau das: eine Debatte. Bundestag und Koalition ringen um Renteneintrittsalter, Altersteilzeit und die Zukunft der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren, doch geltendes Recht ist weiterhin die bisherige Regelung mit 45 Wartezeitjahren und Altersgrenzen bis 65 Jahre. Wer seine Zeiten klärt, seine persönliche Grenze kennt und die Beratung der Deutschen Rentenversicherung nutzt, ist für jede Reformvariante gut vorbereitet. Prüfen Sie noch heute Ihren Versicherungsverlauf – und bleiben Sie über unsere Geschäft-Rubrik auf dem Laufenden, sobald aus der Debatte ein Gesetz wird.

Aktualisiert: 10. Oktober 2026

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