Mindestlohn 2027 steigt auf 14,60 Euro: Das ändert sich

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Mindestlohn 2027 steigt auf 14,60 Euro: Das ändert sich

Der mindestlohn 2027 steht fest – und er bringt Millionen Beschäftigten in Deutschland spürbar mehr Geld: Ab dem 1. Januar 2027 gilt eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 14,60 Euro brutto pro Stunde. Das Bundeskabinett hat die Erhöhung bereits beschlossen, Grundlage ist der einstimmige Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie viel bei der neuen Stufe brutto und netto herauskommt, wer am stärksten profitiert, was sich bei Minijob und Midijob ändert und welche Kosten auf Arbeitgeber zukommen.

Kurzantwort: Der mindestlohn 2027 beträgt ab dem 1. Januar 2027 genau 14,60 Euro brutto pro Stunde – nach 13,90 Euro im Jahr 2026. Vollzeitkräfte mit 40 Stunden pro Woche kommen damit auf rund 2.531 Euro brutto im Monat. Die Minijob-Grenze steigt parallel auf 633 Euro monatlich, der Midijob-Bereich beginnt bei 633,01 Euro.

Beschäftigte im Supermarkt – viele Jobs profitieren vom Mindestlohn 2027
Im Einzelhandel und Gastgewerbe arbeiten besonders viele Beschäftigte nahe an der Lohnuntergrenze.

Beschluss und Zeitplan: So steigt der Lohn bis zum Mindestlohn 2027

Der Weg zum mindestlohn 2027 wurde ungewöhnlich früh und ungewöhnlich einig beschritten. Die Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber paritätisch vertreten sind, beschloss am 27. Juni 2025 einstimmig eine Erhöhung in zwei Stufen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) setzte diesen Vorschlag mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung um, die das Bundeskabinett am 29. Oktober 2025 beschloss. Damit ist die Erhöhung kein Wahlversprechen und keine Absichtserklärung mehr, sondern geltendes, verbindliches Recht.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sprach bei der ersten Stufe von der größten sozialpartnerschaftlich beschlossenen Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015. Insgesamt steigt die Lohnuntergrenze innerhalb von zwei Jahren um 13,88 Prozent: zunächst um 8,42 Prozent auf 13,90 Euro ab Januar 2026 und dann um weitere 5,04 Prozent auf den mindestlohn 2027 von 14,60 Euro. Die Staffelung soll es Unternehmen ermöglichen, die steigenden Kosten auf zwei Jahre zu verteilen – so die Begründung des Ministeriums.

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Lohnuntergrenze im Überblick – vom Startwert im Jahr 2015 bis zur Stufe 2027:

ZeitraumMindestlohn pro StundeVeränderung
Januar 2015 (Einführung)8,50 Euro–
Oktober 202212,00 Eurogesetzliche Anhebung
Januar 202412,41 Euro+ 0,41 Euro
Januar 202512,82 Euro+ 0,41 Euro
Januar 202613,90 Euro+ 1,08 Euro (+ 8,42 %)
Januar 202714,60 Euro+ 0,70 Euro (+ 5,04 %)

Wer die Debatte vor dem Kommissionsbeschluss verfolgt hat, erinnert sich: In den Koalitionsverhandlungen war zeitweise von 15 Euro die Rede. Der mindestlohn 2027 bleibt mit 14,60 Euro knapp darunter – erreicht nach Berechnungen von Branchenportalen aber in etwa die Marke von 60 Prozent des Medianlohns, an der sich auch die europäische Mindestlohnrichtlinie orientiert. Weitere Hintergründe zu Löhnen, Abgaben und Sozialwerten finden Sie in unserer Kategorie Geschäft.

Definition: Was genau ist der gesetzliche Mindestlohn?

Definition: Der gesetzliche Mindestlohn ist der niedrigste Stundenlohn, den Arbeitgeber in Deutschland ihren Beschäftigten zahlen dürfen. Er ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) verankert, gilt branchenübergreifend und darf weder durch Arbeitsvertrag noch durch Tarifvertrag unterschritten werden. Über seine Höhe entscheidet regelmäßig die unabhängige Mindestlohnkommission; die Bundesregierung setzt deren Beschluss per Rechtsverordnung um – so auch bei dieser Anpassung.

Wichtig für die Praxis: Der mindestlohn 2027 gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren – in Vollzeit, Teilzeit und im Minijob gleichermaßen. Ausgenommen sind nur wenige Gruppen, die das Gesetz ausdrücklich nennt:

  • Auszubildende (für sie gilt die separate Mindestausbildungsvergütung)
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Wiedereinstieg
  • Pflichtpraktikanten sowie kurze Orientierungspraktika bis zu drei Monaten
  • Ehrenamtlich Tätige und Selbstständige

Wer keiner dieser Ausnahmen angehört und ab Januar 2027 weniger als 14,60 Euro pro Stunde erhält, hat einen durchsetzbaren Anspruch auf Nachzahlung. Die neue Untergrenze ist also kein Richtwert, sondern eine harte Untergrenze – Verstöße können mit Bußgeldern und Nachzahlungen von Sozialbeiträgen geahndet werden.

Brutto 2027: So viel verdienen Vollzeitkräfte mit dem Mindestlohn 2027

Die spannendste Frage für Beschäftigte lautet: Was bedeutet der mindestlohn 2027 konkret auf dem Gehaltszettel? Rechnet man mit einer 40-Stunden-Woche, ergeben sich durchschnittlich 173,33 Arbeitsstunden pro Monat. Multipliziert mit 14,60 Euro ergibt das ein Monatsbrutto von rund 2.531 Euro – aufs Jahr gerechnet etwa 30.368 Euro. Zum Vergleich: 2026 liegt das Vollzeit-Monatsbrutto bei rund 2.409 Euro, 2025 waren es noch etwa 2.222 Euro.

Die zweite Stufe bringt Vollzeitkräften damit gegenüber 2026 ein Plus von rund 122 Euro brutto im Monat beziehungsweise gut 1.460 Euro im Jahr. Gegenüber dem Ausgangsjahr 2025 summiert sich das Plus sogar auf rund 309 Euro monatlich. Auch Teilzeitkräfte spüren die Stufe deutlich: Bei 20 Wochenstunden steigt das Monatsbrutto auf etwa 1.265 Euro, bei 18 Wochenstunden auf rund 1.139 Euro – jeweils rund 60 beziehungsweise 54 Euro mehr als noch Anfang 2026.

Arbeitgeber rechnen übrigens spiegelbildlich: Jede Arbeitsstunde zur neuen Untergrenze kostet 70 Cent mehr als 2026. Bei 1.000 betroffenen Stunden im Jahr sind das 700 Euro zusätzliche Bruttolohnkosten, bei 5.000 Stunden bereits 3.500 Euro – jeweils zuzüglich der prozentual mitsteigenden Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Deshalb lohnt sich die frühzeitige Budgetplanung, zu der wir weiter unten eine Schritt-für-Schritt-Anleitung geben.

Netto-Beispiele: Was bleibt vom Mindestlohn 2027 wirklich übrig?

Brutto ist nicht netto – das gilt auch für den mindestlohn 2027. Wie viel tatsächlich auf dem Konto landet, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und Krankenkassen-Zusatzbeitrag ab. Als Orientierung dient eine Modellrechnung für einen alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer: Von den rund 2.531 Euro brutto bleiben 2027 ungefähr 1.780 Euro netto im Monat übrig. Das sind Schätzwerte, die im Einzelfall abweichen können – Ihr persönlicher Wert kann höher oder niedriger liegen.

Entscheidend ist der Vergleich: Gegenüber 2025 steigt das Netto eines solchen Singles um rund 178 Euro im Monat beziehungsweise 11,2 Prozent, während das Brutto um 13,9 Prozent zulegt. Ein Teil des Lohnplus fließt also über höhere Einkommensteuer und Sozialabgaben an Staat und Sozialkassen zurück – Fachleute sprechen von der kalten Progression beziehungsweise vom Progressionseffekt im unteren Lohnbereich. Bereits die erste Stufe 2026 brachte dem Modell-Single rund 109 Euro netto mehr im Monat. Die zweite Stufe legt noch einmal spürbar nach.

Für Verheiratete in Steuerklasse III fällt das Netto beim mindestlohn 2027 wegen der geringeren Lohnsteuer noch etwas höher aus, während Beschäftigte mit Kirchensteuer etwas weniger ausgezahlt bekommen. Wer exakt wissen will, was die neue Lohnuntergrenze für die eigene Situation bedeutet, sollte zum Jahreswechsel 2026/2027 einen aktuellen Brutto-Netto-Rechner mit den dann gültigen Beitragssätzen nutzen – und die Januar-Abrechnung 2027 anschließend Zeile für Zeile prüfen. Passend dazu: die neuen Werte zur Beitragsbemessungsgrenze 2026, die ebenfalls in die Abrechnung hineinwirken.

Wer profitiert? Diese Beschäftigten und Branchen gewinnen am meisten

Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) könnten bis zu 6,6 Millionen Jobs von der zweistufigen Erhöhung profitieren; das Bundesarbeitsministerium spricht von rund sechs Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Der mindestlohn 2027 wirkt also weit über eine kleine Randgruppe hinaus – er verschiebt die Lohnstruktur im gesamten unteren Drittel des Arbeitsmarkts.

Besonders stark betroffen sind Branchen mit traditionell niedrigen Stundenlöhnen. Laut Destatis-Auswertung auf Basis der Verdiensterhebung liegt der Anteil der Jobs, die von der Erhöhung profitieren, im Gastgewerbe bei geschätzt 47 Prozent – also fast jedem zweiten Arbeitsplatz. In der Land- und Forstwirtschaft sind es rund 37 Prozent. Deutlich spürbar wird die Erhöhung außerdem in diesen Bereichen:

  • Einzelhandel: Verkäuferinnen, Kassierer und Lagerkräfte an der Lohnuntergrenze
  • Gebäudereinigung und Sicherheitsdienste: viele tarifnahe und nichttarifliche Stellen
  • Pflege und soziale Dienste: Hilfskräfte unterhalb der branchenspezifischen Pflegemindestlöhne
  • Friseurhandwerk, Bäckereien und Floristik: kleine Betriebe mit knappen Margen
  • Logistik und Zustellung: Kommissionierung, Sortierung und Kurierdienste

Frauen profitieren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes häufiger als Männer von der Anhebung, weil sie überdurchschnittlich oft in gering bezahlten Dienstleistungsjobs arbeiten. Auch regional gibt es Unterschiede: In Ostdeutschland liegt der Anteil der Beschäftigten nahe der Lohnuntergrenze traditionell höher als im Westen, weshalb die Anhebung dort relativ mehr Menschen erreicht. Zugleich betonen Gewerkschaften, dass höhere Löhne im Niedriglohnbereich die Kaufkraft vor Ort stärken – Geld, das überwiegend in den regionalen Konsum fließt.

Minijob und Midijob: Die neuen Grenzen rund um den Mindestlohn 2027

Der mindestlohn 2027 zieht automatisch eine zweite Grenze mit nach oben: die Minijob-Verdienstgrenze. Sie ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und wird nach einer festen Formel berechnet – Mindestlohn mal 130, geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 SGB IV). Für 2027 ergibt das: 14,60 mal 130 geteilt durch 3 gleich 632,67 Euro, aufgerundet 633 Euro im Monat. Die Jahresgrenze steigt entsprechend auf 7.596 Euro.

Der Sinn dieser Kopplung: Minijobber sollen ihre Arbeitszeit nicht kürzen müssen, nur weil ihr Stundenlohn steigt. Beim neuen Satz bleiben wie bisher rund 43,4 Stunden im Monat beziehungsweise etwa zehn Stunden pro Woche möglich, ohne die Grenze zu reißen. Wer als Minijobber also 2026 noch 603 Euro verdiente, kann ab Januar 2027 bis zu 633 Euro erhalten – vorausgesetzt, der Arbeitgeber passt den Vertrag beziehungsweise die Stundenzahl rechtzeitig an. Ohne Anpassung droht im umgekehrten Fall eine unfreiwillige Überschreitung der Grenze, wenn bei gleichem Monatslohn plötzlich mehr Stunden abgerechnet werden müssten – in der Praxis bleibt der Monatsbetrag aber meist gleich, während die Stundenzahl leicht sinkt.

Direkt oberhalb der Minijob-Grenze beginnt der Midijob im Übergangsbereich: Er reicht 2027 von 633,01 Euro bis unverändert 2.000 Euro brutto im Monat. In diesem Korridor zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit dem Einkommen gleitend ansteigen, während die Rentenansprüche aus dem vollen Verdienst berechnet werden. Weil viele Midijobber nahe am Mindestlohn arbeiten, verschiebt die Anhebung auch hier die Abrechnungen: Wer 2026 beispielsweise 620 Euro verdiente und eine Lohnerhöhung auf über 633 Euro erhält, wechselt automatisch vom Minijob- in den Midijob-Status – mit eigener Beitragspflicht, aber auch mit voller Kranken- und Arbeitslosenversicherung.

Kosten für Arbeitgeber: Milliardenbeträge und der Lohnabstand

Für Unternehmen ist der mindestlohn 2027 vor allem eine Kalkulationsfrage. Nach Schätzungen der Bundesregierung steigen die Lohnkosten für Arbeitgeber, deren Beschäftigte bisher weniger verdienen, 2026 um etwa 2,18 Milliarden Euro und 2027 um weitere rund 3,44 Milliarden Euro. Zusammen ergibt das Mehrkosten von mehr als 5,6 Milliarden Euro über beide Stufen – wobei diese Schätzung nur die direkt betroffenen Löhne abbildet, nicht die Folgeanpassungen in höheren Lohngruppen.

Genau dieser zweite Effekt beschäftigt viele Betriebe: der Lohnabstand. Verdient eine erfahrene Kraft bisher 15,50 Euro und rückt die Untergrenze auf 14,60 Euro heran, schrumpft ihr Vorsprung auf weniger als einen Euro – viele Arbeitgeber passen deshalb auch Löhne oberhalb der Untergrenze an, um das interne Gefüge und die Motivation zu erhalten. Eine Sonderauswertung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) auf Basis von fast 15.000 Unternehmensantworten zeigt: Jedes zweite Unternehmen muss wegen der Erhöhung die Entlohnung anpassen – ein Viertel direkt für Mindestlohnbeschäftigte, ein weiteres Viertel indirekt wegen des Lohnabstands in höheren Gruppen.

DIHK-Präsident Peter Adrian fasste die Rückmeldungen der Betriebe in einem kurzen Satz zusammen: „Eine Mindestlohnerhöhung verändert die gesamte Lohnstruktur.“ Kritiker der Erhöhung warnen vor Preissteigerungen in lohnintensiven Dienstleistungen und vor Stellenabbau in strukturschwachen Regionen. Befürworter halten dagegen, dass die zweistufige, lange vorher bekannte Anhebung planbar sei und höhere Löhne zugleich die Binnennachfrage stützten. Ministerin Bas dämpfte Jobverlust-Sorgen mit dem Hinweis, Unternehmen könnten die Kosten „verantwortungsvoll über zwei Jahre verteilen“. Fest steht: Wer als Arbeitgeber die neue Untergrenze erst im Januar 2027 in der Lohnbuchhaltung entdeckt, hat seine Hausaufgaben zu spät gemacht.

Jetzt vorbereiten: 5 Schritte für Beschäftigte und Betriebe

Ob Angestellte oder Arbeitgeber – der mindestlohn 2027 kommt mit langem Vorlauf. Mit diesen fünf Schritten sind Sie zum Stichtag auf der sicheren Seite:

  1. Stundenlohn prüfen: Liegt Ihr aktueller Lohn unter 14,60 Euro, muss er zum 1. Januar 2027 automatisch angehoben werden – kontrollieren Sie die Januar-Abrechnung.
  2. Arbeitszeit dokumentieren: Gerade im Minijob entscheidet die Stundenzahl über die Grenze von 633 Euro. Saubere Zeiterfassung schützt beide Seiten.
  3. Verträge anpassen: Steht im Vertrag ein fester Monatsbetrag, sollte die zugehörige Stundenzahl zum neuen Satz neu festgehalten werden.
  4. Lohnabstand klären: Betriebe sollten früh festlegen, ob und wie Löhne oberhalb der Untergrenze mitwachsen – das verhindert Unruhe im Team.
  5. Budgets neu rechnen: Personalkosten für 2027 inklusive Arbeitgeberbeiträgen kalkulieren und bei Bedarf Preise oder Schichtpläne rechtzeitig anpassen.

Offizielle Informationen und den Verordnungstext finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Über den Kabinettsbeschluss berichtete zudem die Nachrichtenagentur Reuters ausführlich. Beide Quellen bestätigen die beiden Stufen und die zentralen Kennzahlen zur Erhöhung.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027 in Deutschland?

Der mindestlohn 2027 beträgt ab dem 1. Januar 2027 genau 14,60 Euro brutto pro Stunde. Er folgt auf die erste Stufe von 13,90 Euro im Jahr 2026 und wurde per Fünfter Mindestlohnanpassungsverordnung verbindlich beschlossen. Grundlage ist der einstimmige Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025.

Wie viel brutto verdient man in Vollzeit mit dem Mindestlohn 2027?

Bei einer 40-Stunden-Woche ergeben sich rund 173,33 Arbeitsstunden im Monat. Mit 14,60 Euro pro Stunde entspricht das etwa 2.531 Euro brutto monatlich beziehungsweise rund 30.368 Euro im Jahr. Bei Teilzeit fällt der Betrag entsprechend der Stundenzahl geringer aus.

Wie viel netto bleibt vom Mindestlohn 2027 übrig?

Das Netto hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkassenbeitrag ab. Für einen Single in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer bleiben von 2.531 Euro brutto schätzungsweise rund 1.780 Euro netto im Monat – etwa 178 Euro mehr als 2025. Ihren persönlichen Wert ermitteln Sie am sichersten mit einem aktuellen Brutto-Netto-Rechner.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze im Jahr 2027?

Die Minijob-Grenze steigt 2027 auf 633 Euro im Monat (7.596 Euro im Jahr). Sie ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt, damit Minijobber trotz höherem Stundenlohn weiterhin rund zehn Stunden pro Woche arbeiten können. Ab 633,01 Euro beginnt der Midijob-Übergangsbereich, der bis 2.000 Euro reicht.

Für wen gilt der Mindestlohn 2027 nicht?

Ausgenommen sind unter anderem Auszubildende, Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss, Pflichtpraktikanten, Ehrenamtliche und Selbstständige. Langzeitarbeitslose sind in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung ebenfalls ausgenommen. Für alle anderen Beschäftigten ist die Lohnuntergrenze nicht unterschreitbar.

Was kostet der Mindestlohn 2027 die Arbeitgeber?

Die Bundesregierung schätzt die zusätzlichen Lohnkosten für direkt betroffene Beschäftigte auf rund 2,18 Milliarden Euro im Jahr 2026 und weitere etwa 3,44 Milliarden Euro im Jahr 2027. Hinzu kommen mögliche Anpassungen höherer Lohngruppen wegen des Lohnabstands. Pro Arbeitsstunde zahlen Betriebe ab 2027 genau 70 Cent mehr als 2026, zuzüglich der Sozialbeiträge.

Fazit: Der Mindestlohn 2027 ist beschlossen – planen Sie jetzt

Der mindestlohn 2027 von 14,60 Euro ist die zweite Stufe der größten sozialpartnerschaftlich beschlossenen Lohnerhöhung seit 2015. Für bis zu 6,6 Millionen Beschäftigte bedeutet er ein Vollzeit-Brutto von rund 2.531 Euro im Monat, für Minijobber eine neue Grenze von 633 Euro und für Arbeitgeber Mehrkosten in Milliardenhöhe. Wer früh rechnet – Abrechnung, Vertrag und Budget –, startet ohne Überraschungen ins Jahr 2027. Speichern Sie diesen Ratgeber und teilen Sie ihn mit Kolleginnen und Kollegen, die zum Mindestlohn arbeiten – und schauen Sie im Dezember wieder vorbei: Dann prüfen wir an dieser Stelle die finalen Beitragssätze und aktualisieren alle Netto-Beispiele zur neuen Stufe.

Aktualisiert: 9. Oktober 2026

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